Staatliche Förderungen für mehr Sicherheit
Ein neues Förderprogramm ermöglicht es Hauseigentümern, künftig KfW-Zuschüsse nur für Alarmanlagen und einbruchsichere Türen zu beantragen. Bislang war das nur im Rahmen anderer Baumaßnahmen möglich.
Der Bund und manche Bundesländer fördern den Einbau von einbruchhemmenden Sicherheitsmaßnahmen in privaten Wohnräumen. So unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen zum Beispiel den Einbau von Sicherheitsmaßnahmen gegen Einbruch und die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet im Rahmen von Förderprogrammen günstige Kredite und Zuschüsse. Informieren Sie sich hier über die aktuell angebotenen Förderungsmöglichkeiten zur Realisierung Ihres Sicherheitsprojektes.
Neue KfW Förderung von einbruchhemmenden Maßnahmen
Im Rahmen der Förderung “Altersgerecht Umbauen” werden durch zinsgünstige und langfristige Finanzierungen Maßnahmen gefördert, die Barrieren reduzieren und den Wohnkomfort steigern. In diesem Zuge wird auch die Integration von Alarmanlagen und Eingangsüberwachung sowie die Nachrüstung mit z. B. Tür-Zusatzschlössern unterstützt. Hierfür stellt das Bundesbauministerium im Zeitraum von 2015 bis 2017 jährlich 10 Millionen Euro bereit.
Zuschüsse:
- Mindestinvestition: 2.000 Euro
- 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz, maximal 1.500 Euro
- 12,5 Prozent beim Standard „Altersgerechtes Haus“ (= umfangreiche barrierearme Modernisierung Ihres Wohngebäudes), maximal 6.250 Euro
- Zuschüsse: mindestens 200 Euro bis maximal 6.250 Euro (für den Standard „Altersgerechtes Haus“)
Bei einbruchhemmenden Maßnahmen, z. B. dem Einbau von Alarmanlagen und Gegensprechanlagen, dem Einbau und der Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie bei der Nachrüstung von Fenstern können Investitionszuschüsse von 200 Euro bis maximal 1.500 Euro beantragt werden.
Werden Einbruchsicherungen während eines altersgerechten Umbaus integriert, können sogar Zuschüsse bis zu 5.000 Euro beantragt werden. Wird der Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ berücksichtigt, steigt der Maximalzuschuss sogar auf 6.250 Euro.
Förderfähig sind Material- und Handwerkerkosten.
Sprechen Sie hierzu uns an, wir beraten Sie gerne.
Ihr GUARDTEC Team
Alarmanlage Bonn