KfW-Förderung und Beratung in Bonn

Beratung Einbruchschutz

KfW-Förderung Einbruchschutz wieder verfügbar

Ab sofort ist der Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) wieder verfügbar.

Private Eigentümer und Mieter können also wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz bei der KfW beantragen. Hier gehts zur aktuellen KfW-Information.

Wichtig: Der Zuschuss muss vor Beginn der Installationsarbeiten im KfW-Zuschussportal beantragt werden. Das können wir für Sie gerne übernehmen. Schnell sein lohnt sich übrigens: Den es gilt „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. 

Deshalb: informieren Sie sich über die Förderung. Bei der Installation einer GUARDTEC Alarmanlage macht der KfW-Zuschuss einfach einen starken Unterschied. In Zeiten gestiegener Kosten bei Baumaterial, Komponenten und Energie freuen Sie sich über jede Ersparnis. Sichern Sie sich also diesen finanziellen Vorteil und dadurch den entscheidenden Vorsprung.

Gefördert werden:

  • einbruch­hemmende Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen
  • einbruch­hemmende Garagen­tore und -zugänge
  • Nachrüst­systeme für Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen, etwa Türzusatz­schlösser, Quer­riegel­schlösser mit/ohne Sperrbügel, Kasten­riegel­schlösser
  • Nachrüst­systeme für Fenster und Fenster­türen, zum Beispiel aufschraub­bare Fenster­stangen­schlösser, abschließ­bare Fenster­griffe, Bandseiten­sicherungen,
  • einbruch­hemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Licht­schacht­abdeckungen
  • Einbruch- und Überfall­melde­anlagen
  • Gefahren­warnanlagen sowie Sicherheits­technik in Smarthome-­Anwendungen mit Einbruch­meldefunktion

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gern persönlich unter Tel. 0228 / 66 48 20 zur Verfügung.

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