KfW-Förderung Einbruchschutz wieder verfügbar
Ab sofort ist der Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) wieder verfügbar.
Private Eigentümer und Mieter können also wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz bei der KfW beantragen. Hier gehts zur aktuellen KfW-Information.
Wichtig: Der Zuschuss muss vor Beginn der Installationsarbeiten im KfW-Zuschussportal beantragt werden. Das können wir für Sie gerne übernehmen. Schnell sein lohnt sich übrigens: Den es gilt „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.
Deshalb: informieren Sie sich über die Förderung. Bei der Installation einer GUARDTEC Alarmanlage macht der KfW-Zuschuss einfach einen starken Unterschied. In Zeiten gestiegener Kosten bei Baumaterial, Komponenten und Energie freuen Sie sich über jede Ersparnis. Sichern Sie sich also diesen finanziellen Vorteil und dadurch den entscheidenden Vorsprung.
Gefördert werden:
- einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
- Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, etwa Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser
- Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren, zum Beispiel aufschraubbare Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Bandseitensicherungen,
- einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
- Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gern persönlich unter Tel. 0228 / 66 48 20 zur Verfügung.